Hier finden Sie Seiten, die sich mit der Pressefreiheit beschäftigen.
Artikel 5 des Grundgesetzes Deutschland führt hierzu aus:
1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Artikel 5 des Grundgesetzes Deutschland führt hierzu aus:
Kategorien 1
Siehe auch: 2
Seiten 7
BVerfG: Auch Werkszeitungen sind durch die Pressefreiheit geschützt
Der Erste Senat des BVerfG hat entschieden, dass die Aufnahme von Stellungnahmen Werksangehöriger in eine vom Arbeitgeber herausgegebene Werkszeitung unter das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) fällt. Das gilt auch für Beiträge, welche die Arbeit des Betriebsrats bewerten.
Deutscher Presserat
Beschäftigt sich mit der freiwilligen Selbstkontrolle gedruckter Medien, tritt für die Pressefreiheit ein. Behandelt Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex. Mit einer Chronik der Rügen und Informationen zur Organisation.
Pressefreiheit
Kleine Linksammlung zu dem Thema.
Reporter ohne Grenzen - Österreich
Die österreichische Sektion von "Reporters sans frontiéres" ist eine internationale Menschenrechtsorganisation und verteidigt die Freiheit, zu informieren und informiert zu werden und setzt sich weltweit für Journalistinnen und Journalisten ein, die vom Staat, von religiösen und politischen Gruppen oder durch Organisiertes Verbrechen bedroht werden. Hierzu werden Pressemitteilungen, Publikationen und Länderberichte zur Verfügung gestellt. In einer Fotoausstellung wird die Situation in einzelnen Ländern dokumentiert. [A-1060 Wien]
Reporter ohne Grenzen e.V.
Die deutsche Sektion von "Reporters sans frontiéres" setzt sich für die Pressefreiheit ein, unterstützt bedrohte Journalisten und betreibt ein Notfall-Telefon. Sie informiert in einem Rundbrief über Zensur-Fälle und veröffentlicht Reporte, Fotobände, Jahres- und Länderberichte. [D-10997 Berlin]
Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit e.V.
Der 1956 von Prof. Dr. Martin Löffler gegründete Studienkreis beschäftigt sich mit allen Fragen der Pressefreiheit und des Medienrechts, einschließlich des Rechts der neuen Medien.
Pressefreiheit: USA nur auf Platz 17
Die westlichen Demokratien stellen sich gern als Garanten der Meinungs- und Pressefreiheit dar, oftmals zu Recht. Doch nach dem neusten Ranking der Organisation Reporter ohne Grenzen gibt es zwei Ausreißer: die USA und Italien.
(October 23, 2002)
Diese Kategorie in anderen Sprachen: 2
Letzte Änderung:
18. Dezember 2016 um 6:15:09 UTC